BVfK-Banner
BVfK-Wochenendticker
24. September 2022
kompetent – kritisch – konstruktiv
*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

40. ADAC-Juristen-Congress: 650 Anwälte fit fürs neue Gewährleistungsrecht

Von der Streitfront zwischen Autohändlern und ihren Kunden gibt es wenig zu berichten

Vertragsformulare selbstgestrickt: Fliegt einem meistens um die Ohren

„Der neue Auktionsexperte“ - Vorstellung von Autoscout24 und AUTOproff

Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder - professionell und erfolgreich im Netz

Die Konzeption der BVfK-Rechtsabteilung: Passgenaue rechtliche Unterstützung für freie Kfz-Händler

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

wenn sich viele hundert Auto-Juristen an einem Ort versammeln, dann stellt sich die Frage, ob das die Rückkehr zur Normalität ist, denn den ADAC-Juristen-Congress gab es schließlich schon fast immer in regelmäßigen Abständen und das in diesem Jahr nach coronabedingter Pause zum 40sten Mal.
Meyer
Das Grußwort der Grünen Staatsministerin im sächsischen Ministerium für Justiz und Gleichstellung Katja Meyer beschäftigte sich nicht nur mit der Forderung, den Juristen-Congress in Juristinnen- und Juristen-Congress umzubenennen. Sie begrüßte auch die auf die Radfahrer erweiterte Ausrichtung des ADAC im Bereich der Pannenhilfe. Wenn die Kette abspringt, eilen also demnächst auch die gelben Engel herbei.
Von weniger untergeordnete Bedeutung für BVfK-Händler war jedoch das Referat von Frau Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich, welche den ADAC-Juristen das neue Gewährleistungsrecht erklärte und von ersten Erfahrungen damit berichten wollte, was ihr allerdings eher nicht gelang, denn es gibt Selbige auch im Monat 9 nach der großen Schuldrechtsreform Nr. 2 noch nicht wirklich. Die auch bereits beim Deutschen Autorechtstag mit Kompetenz glänzende Professorin konnte in dem Zusammenhang daher nur auf einige wenige Veröffentlichungen hinweisen. Bemerkenswert war ebenfalls, dass auch der Aufsatz des BVfK-Juristen Matthias Giebler in der DAR (Fachzeitschrift Deutsches Autorecht) ausdrücklich Erwähnung fand.

Nun stellt sich allerdings die große Frage, warum es noch nicht viel von der Streitfront zwischen Autohändlern und ihren Kunden zu berichten gibt? Zum einen beginnt nicht jeder Streit sofort nach dem Kauf, denn es muss sich erst einmal ein Fehler oder eine andere Art der Abweichung vom vertraglich Vereinbarten oder üblicherweise zu Erwartenden einstellen. Der Umstand muss dann auch noch zu einem Streit führen und dann darüber hinaus zu einer Eskalation, bei der schließlich ein(e) Richter(in) das letzte Wort hat. An der Stelle sei erwähnt, dass geschlechterübergreifend eine große Einigkeit darüber bestand, dass eine geschlechterneutrale Formulierung oft schwierig zu finden ist und man bei Verwendung der männlichen Form nicht immer von einem ideologischen oder diskriminierenden Hintergrund ausgehen muss. Es herrscht in der Regel das Bedürfnis vor, Vorträge und Texte in den gewohnten Fluss zu bringen und nicht zu holprig werden zu lassen.
Adac
Zurück zum Autorecht. Neben verkehrsrechtlichen Fragen wie Schadensschätzung und -abrechnung im Verkehrsrecht oder dem Reformbedarf bei Alkohol- und Drogendelikten ging es beim ADAC-Congress wie gesagt auch ums Autokaufrecht. Da gab es zwar nicht viel Neues aber dennoch Bemerkenswertes:
Spätestens seit dem gestrigen Freitag sind über 650 Verbraucherjuristinnen und -Juristen bestens darüber informiert, was es mit dem neuen Gewährleistungsrecht auf sich hat und man sollte nicht mehr davon ausgehen, dass es am Ende doch weiterhin so funktioniert, wie wir es in den 20 Jahren davor eingeübt haben. Wer das glaubt, der irrt, jedenfalls dann, wenn es heiß wird.

Anders hingegen sieht es aus, wenn man sich aus kaufmännischer Sicht einfach überlegt, sich um den ganzen neuen Mist nicht zu kümmern und lieber ab und zu mal einer Reklamation mit Geld zu begegnen, was dann am Ende günstiger ist, als sich diesen ganzen Aufwand anzutun. Das ist ein Weg, der funktioniert, wenn man sich dann auch noch im entscheidenden Moment daran erinnert und sich nicht wundert, dass die BVfK-Juristen in der Einzelfallbewertung eher zu einer düsteren Prognose gelangen. An der Stelle soll nicht unerwähnt bleiben, dass die Verwendung nicht rechtskonformer AGB wettbewerbsrechtlich problematisch ist und zu Abmahnungen führen kann. AGB müssen übrigens nicht auf der Website im Internet veröffentlicht werden.

Wenn Frau Prof. Dr. Meller-Hannich also letztendlich zu der Erkenntnis kam, dass sie entgegen ihrer Ankündigung nicht wirklich von ersten Erfahrungen mit dem neuen Gewährleistungsrecht - und damit meinte wohl in erster Linie gerichtliche Entscheidungen - berichten konnte, dann dürfte sich das aus beschriebenen Gründen wohl bald ändern.

Finden wir das gut? Aus mehreren Gründen wohl eher nicht. Zum einen wollen wir dafür sorgen, dass die BVfK-Händler den Rücken wie auch den Kopf frei haben für gute Geschäfte und nicht mit unerfreulichem Stress belastet sind. Den versuchen wir mit Hilfe unserer Juristen einerseits hochkompetent, andererseits hocheffektiv schnellstmöglich zu beseitigen, wie Sie dem untenstehenden Artikel von Herrn Obert entnehmen können, der seinem Vortrag bei der BVfK-Jubiläumsfeier vom 10. September entspricht.

Neben diesen pragmatischen Ansätzen gibt es allerdings auch noch strategische Gründe, die dagegensprechen, bei der Ausdefinition dieses unerfreulichen neuen Gesetzes durch gerichtliche Entscheidungen mitzuwirken. So vertritt nicht nur einer der ADAC-Clubsyndizi (so heißen die Regionalchefs der ADAC-Vertragsanwälte) derzeit noch immer die Auffassung, dass es im Grunde keine seriösen Autohändler gibt. Diese Tendenz ist auch bei den Gerichten ebenso weit verbreitet, wie der Irrglaube, dass es nur gute und schützenswerten Verbraucher gibt und diese von Unternehmen, insbesondere Autohändlern eigentlich permanent ausgenommen werden und man dafür sorgen müsse, dass das Geld wieder zurück an die richtige Stelle kommt. An der Stelle sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Kritik längst nicht alle ADAC-Vertragsanwälte betrifft. Denn es ist auch hier vielfach gelungen, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass es auch seriöse Kfz-Händler gibt und so können wir uns überwiegend nicht über mangelnde Ausgewogenheit beklagen, was insbesondere für das hochgeschätzte Team der ADAC-Rechtsabteilung in München gilt.

Daher spielt es auch keine große Rolle, wie verbreitet dieses Vorurteil ist und welche Bedeutung es hat, denn wir haben es noch mit einem ganz anderen Problem vor der eigenen Haustüre zu tun: was derzeit in kaufvertraglicher Hinsicht auf den Händlerschreibtischen geschieht, eignet sich nur in den wenigsten Fällen für eine gerichtliche Auseinandersetzung. Es wird oft nicht nur das Thema vorvertragliche Aufklärung nicht richtig verstanden und praktiziert, auch das sich dann anschließende Vertragswerk verdient in den meisten Fällen diese Bezeichnung nicht. Wenn dann im oft Selbstgebastelten neue und alte Textbausteine nach Gusto miteinander vermischt werden, dann passen sie nicht in den Gesamtzusammenhang und entsprechen schon gar nicht dem, was der Gesetzgeber verlangt. Es gilt das gleiche wie bei Backmischungen für den Geburtstagskuchen: bitte nicht die Zutaten aus unterschiedlichen Rezepten durcheinander rühren. Das schmeckt am Ende einfach nicht oder fliegt einem vor Gericht gehörig um die Ohren.
ADAC Dresden 2022 Bild1-web
Wenn es dazu aus den hier beschriebenen Gründen bisher nicht gekommen ist, dann dürfte sich das mit dem 23. September 2022 ein großes Stück weit ändern, denn nun sind mindestens 650 Verbraucherjuristen bestens informiert und wissen, an welchen Stellen sie die Hebel ansetzen müssen, wenn sie berechtigte oder vermeintliche Ansprüche gegen Autohändler durchsetzen wollen.

Es ist daher wichtiger denn je, sich mit der Thematik auseinander zu setzen. Sie finden bereits jetzt im Mitgliederbereich eine Vielzahl von Informationen, neue Vertragsformulare und auch Seminarangebote. Wir werden das kurzfristig aktualisieren und noch übersichtlicher gestalten und dann klappt es hoffentlich auch im Bereich des neuen Gewährleistungsrechts bei BVfK-Händlern so perfekt wie gewohnt:

Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.
autoproff

„Der neue Auktionsexperte“ - Vorstellung von Autoscout24 und AUTOproff

Am 21. September fand die Veranstaltung von Autoscout24 und AUTOproff zur Vorstellung des neuen Konzeptes „One-Stop-Shop“ auf dem Hockenheimring mit rund 100 ausgesuchten Händler und Branchenexperten statt.

>>> weiterlesen

Bild: v.l.n.r: Burghard Weller, Weller Gruppe; Andreas Peter, Autowelt Peter, Skoda Händler aus Thüringen; Ralph Meunzel; Thomas Giepen, Geschäftsführer - Autohaus Glinicke GmbH; Jesper Ratza, CEO und Gründer Autoproff; Dr. Michael Luhnen, Chief Sales Officer & Head of International Markets Autoscout24
bvfk-wordpress-plugin_austin-distel-744oGeqpxPQ-unsplash

Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder - professionell und erfolgreich im Netz

Mit einer BVfK-Händlerwebseite präsentieren wir Ihren Autohandel professionell und suchmaschinenoptimiert im Netz. Eine performante Rundum-sorglos-Webseite in modernem, responsivem Design, mit der sich Ihr Autohandler sehen lassen kann. Die Basisversion der BVfK-Händlerwebseiten ist kostenlos, also im Mitgliedsbeitrag enthalten. Sogar individuelle Anpassungen an Inhalt und Design sind möglich. Nähere Infos zum Leistungsumfang und den einzelnen Paketen finden Sie hier:

>>> Händlerwebseiten für BVfK-Mitglieder
Obert

Die Konzeption der BVfK-Rechtsabteilung: Passgenaue rechtliche Unterstützung für freie Kfz-Händler

Auf der BVfK-Jubiläumsfeier in der MOTORWORLD Köln wurden am vorletzten Wochenende die Zukunftsperspektiven des freien Autohandels diskutiert. Zur Bewältigung der anstehenden Herausforderungen dürfte eine gute rechtliche Betreuung unerlässlich sein. Hierfür bietet der BVfK seinen Mitgliedsbetrieben mit der BVfK-Rechtsabteilung wertvolle Unterstützung an. BVfK-Jurist Stefan Obert gewährte den Anwesenden einen Einblick in die Konzeption und die tägliche Arbeit der BVfK-Rechtsabteilung.

>>> weiterlesen
Abmahn
allesGute